Der Unfallschaden bei einem KFZ ist der häufigste Haftpflichtschadensfall, in dem der Unfallgeschädigte einen Gutachter benötigt. Das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten bildet dabei die Grundlage, auf der die Schadensregulierung mit dem gegnerischen Autoversicherer erfolgt.
Ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten wird vom Gutachter erstellt, um den eigentlichen Schaden am KFZ zu beziffern. Das Gutachten beinhaltet also in erster Linie die Reparaturkosten, die notwendig sind, um den durch den Unfall am KFZ entstandenen Schaden wieder zu reparieren.
Die Reparaturkosten bilden damit den Wert, den der Unfallgeschädigte verlangen kann, um die Instandsetzung seines KFZ nach dem Unfall zu gewährleisten. Darüber hinaus bemisst das Gutachten die Nutzungsausfallentschädigung, die dem Geschädigten als Haftpflichtschaden zusteht, sofern er sein Fahrzeug reparieren lassen will.
Das Unfallgutachten gibt in puncto Nutzungsausfallentschädigung an, wie lange das KFZ voraussichtlich in der Werkstatt sein wird, bis der Schaden repariert ist. Diese Anzahl an Tagen gibt den eigentlichen Nutzungsausfall an. Außerdem bezeichnet der Gutachter anhand einschlägiger Tabellen, wie hoch der Tagessatz für das verunfallte KFZ ist, den der Geschädigte verlangen kann. Diese beiden Werte miteinander multipliziert ergeben den Betrag der Nutzungsausfallentschädigung.
Neben diesen beiden Schadenoptionen ermittelt der Gutachter auch die Wertminderung, sofern eine solche am KFZ durch den Unfall eingetreten ist. Eine Wertminderung tritt immer dann ein, wenn der Unfallschaden ein Ausmaß annimmt, dass das KFZ auch repariert am Gebrauchtwagenmarkt nach dem Unfall weniger wert ist. Die Wertminderung kann der Unfallgeschädigte als Haftpflichtschaden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung verlangen.
Diese Bestandteile bilden einen wesentlichen Teil der Schadenhöhe aus dem Unfall und der gegnerische Autoversicherer muss auf dieser Grundlage die Schadensregulierung vornehmen.